Rechtsanwalt Hermann Vitt ist Fachanwalt für Familienrecht und Familienmediator.

Alles was Recht ist

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Anhaltspunkte zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen für Kinder. Sie gilt für minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, solange diese im Elternhaus leben. Die Berliner Tabelle kommt für Unterhaltsansprüche ab Januar 2008 nicht mehr zur Anwendung, jedoch für Ansprüche bis Dezember 2007.

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien dienen dem Ziel einer vereinheitlichten Rechtsprechung in dem jeweiligen Gerichtsbezirk. Sie sind eine Orientierungshilfe für den Regelfall. Abweichungen von der Regel sind im Einzelfall möglich.

Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung muss in den meisten Fällen auch der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht geregelt werden. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Anrechte auf spätere Altersversorgung (Rente etc.). Hier finden Sie ein Formular  "Fragebogen zum Versorgungsausgleich V 10". Beide Eheleute müssen das Formular jeweils für sich im Verlauf des Scheidungsverfahrens ausfüllen und dem Gericht vorlegen.

Prozess-/Verfahrenskosten

Bei beengten finanziellen Verhältnissen gibt es die Möglichkeit, für ein beabsichtigtes gerichtliches Verfahren Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sie finden hier das nötige Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" mit einem dazugehörigen Hinweisblatt mit weiteren Information zum Ausfüllen.